Am 1. Januar 2008 ist der neue Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) in Kraft getreten.
Er enthält Vorschriften, die wesentliche Teile des Geschäfts der Tipp24 AG erheblich beschränken und sogar vollständig verbieten. So war die Vermittlung von Glücksspielen im Internet 2008 nach dem Wortlaut des Gesetzes stark eingeschränkt und wird ab 2009 vollständig verboten.
Ab 1.1.2009 ist Internetlotto in allen Bundesländern ausnahmslos gesetzlich verboten.
Wir möchten daher hinweisen, dass wir hiermit den LOTTOSERVICE bei 1A-Bookmark einstellen werden!
UDL Intermedia dankt TIPP24.com für die gute Zusammenarbeit und wünscht für die Zukunft weiterhin alles Gute!